ENERGIEAUSWEISE

Energieausweise sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen. Dadurch wird eine höhere Transparenz in Bezug auf die energetische Qualität von Gebäuden angestrebt. Energieausweise werden immer für das ganze Gebäude ausgestellt und haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Das Gesetz unterscheidet Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfsausweis.

Der Energieverbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes für Heizung und Warmwasserbereitung und hat aus diesem Grund nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Für die Ausstellung eines Energieverbrauchausweises werden allgemeine Gebäudedaten und die Heizkostenverrechnung der letzten 36 Monate benötigt. Bei Leerständen oder nicht genutzten Wohnflächen von über 30% bzw. nicht plausibler Heizkostenverrechnung muss eine Energiebedarfsausweis ausgefertigt werden.                                            Die Marktpreise für einen Energieverbrauchsausweis beginnen ab ca. 50€ für ein 1-2 FMH und einem geschätzten Zeitaufwand von 1h.

Der Energiebedarfsausweis beruht auf ein komplexes Berechnungsmodell wodurch der energetische Zustand des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten bewertet wird. Der sachlich fundierte Energiebedarfsausweis enthält darüber hinaus konkrete Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen und gibt einen guten Überblick über die Einsparpotenziale des Gebäudes. Für die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises werden viele Gebäudedaten (Baupläne, Mauerwerk, Fenster, Türen, Dach, Heizungsanlage usw.) benötigt und aufgenommen. Wenn das Datenmaterial nicht zur Verfügung gestellt wird ist eine zeitaufwändige Gebäudeaufnahme vor Ort durch den Energieberater notwendig.                                                                                                                                         Die Marktpreise für einen Energiebedarfsausweis beginnen für ein 1-2 FMH mit einfacher Gebäudestruktur ab ca. 300€ und haben einen Bearbeitungsaufwand von 3-4h. Bei einem 1-2 FMH mit komplexer Gebäudestruktur z.B. Erker, Gauben, beheizte Keller usw. beträgt der Bearbeitungsaufwand 5-6h.  


AUSSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN VERBRAUCHSAUSWEIS - ENERGIEAUSWEIS (GRAPHIK)

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INDIVIDUELLER SANIERUNGSFAHRPLAN (iSFP) UND FÖRDERPROGRAMM BAFA BEG EM (Einzelmaßnahme)  

Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihre Immobilie? Ich analysiere und nehme den Zustand Ihres Gebäudes detailliert auf und erstelle daraufhin unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche einen Maßnahmenkatalog. Der individuelle Sanierungsfahrplan bildet die ideale Basis für einen nachfolgenden Maßnahmenkatalog und wird zu 80% vom Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Sie müssen dabei nicht in Vorleistungen treten und ihr Kostenanteil beträgt lediglich 20% von der ausgestellten Rechnung. Der iSFP ist eine sehr gute Grundlage um die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen, zu vergleichen, zu beurteilen und letztendlich umzusetzen. Ein Umsetzungszwang der Maßnahmen besteht nicht.                                        

Das Programm Bundesförderung BEG EM (Einzelmaßnahmen) hat ab dem 15 August 2022 von der BAFA als Zuschussvariante folgende Konditionen: 

- Maßnahmen an der Gebäudehülle (Fenster, Türen, Lüftungsanlage, Dämmung Fassade/ Dach/ oberste Geschossdecke/ Kellerdecke usw.) werden mit 15% gefördert.    

- Maßnahmen im Bereich Heizungsanlage mit Nutzung erneuerbarer Energie (z.B. Wärmepumpe, Solarthermie usw.) werden mit 25% gefördert. Zusätzlich wird ein Heizungsaustauschbonus von 10% bei Heizungsanlagen älter 20Jahre gewährt. Innovative Wärmepumpen (Wasser-Erdwärme) erhalten einen zusätzlichen Förderbonus von 5%.  

Die Maßnahmen an der Gebäudehülle erhalten in Kombination mit einem iSFP einen Förderbonus von 5%. Die Planung und Baubegleitung der Maßnahmen wir mit 50% gefördert. Die Fördergrenze beträgt 60.000€ pro Wohneinheit und Einzelmaßnahme.

Das Programm, Bundesförderung BEG EM von der KFW als Darlehensvariante mit Tilgungszuschuss ist  eigestellt worden. KFW-Effizienzhäuser werden weiterhin von der KFW gefördert.  


Energieausweise & Energieberatung, Sankt Leon-Rot
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