ENERGIEAUSWEISE
Energieausweise sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen. Dadurch wird eine höhere Transparenz in Bezug auf die energetische Qualität von Gebäuden angestrebt. Energieausweise werden immer für das ganze Gebäude ausgestellt und haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Energieausweise erhalten Sie von vielen lokalen Energieberatern oder auch verschiedenen Online-Diensten. Qualitätsmerkmale von Energieausweisen ist die detaillierte Datenerhebung und eine Vor-Ort Besichtigung. Das Gesetz unterscheidet Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfsausweis.
Der Energieverbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes für Heizung und Warmwasserbereitung und hat aus diesem Grund nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Für die Ausstellung eines Energieverbrauchausweises werden allgemeine Gebäudedaten und die Heizkostenverrechnung der letzten 36 Monate benötigt. Bei Leerständen oder nicht genutzten Wohnflächen von über 30% bzw. nicht plausibler Heizkostenverrechnung muss eine Energiebedarfsausweis ausgefertigt werden.
Der Zeitaufwand für den Energieberater beträgt für ein 1-2 FMH einschließlich Besichtigung ca. 2-3h.
Der Energiebedarfsausweis beruht auf ein komplexes Berechnungsmodell wodurch der energetische Zustand des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten bewertet wird. Der sachlich fundierte Energiebedarfsausweis enthält darüber hinaus konkrete Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen und gibt einen guten Überblick über die Einsparpotenziale des Gebäudes. Für die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises werden viele Gebäudedaten (Baupläne, Mauerwerk, Fenster, Türen, Dach, Heizungsanlage usw.) benötigt und aufgenommen. Bei guter Zuarbeit vom Antragssteller bei der Datenerhebung kann der Zeitaufwand für den Energieberater reduziert werden.
Der Zeitaufwand für den Energieberater beträgt für ein 1-2 FMH einschließlich Besichtigung ca. 1 Arbeitstag. Eine komplexe Gebäudestruktur z.B. Erker, Gauben, beheizte Keller usw. bedeutet einen Mehraufwand.
AUSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN VERBRAUCHSAUSWEIS - ENERGIEAUSWEIS (GRAPHIK)
19-06-24_Energieausweis_NWG.jpg
I